-Micky hat geschrieben:Genau das Problem habe ich auch. Da es keine Spende ist aber auch nicht Software auf der Rechnung steht, als was soll man das dann verbuchen? Und ausgewiesene MwSt steht auch nicht drauf.

Micky
Da werden Probleme gesehen, wo es gar keine gibt.
Stark vereinfacht und Strukturiert:
1. "Was ist das denn?"
das es keine Spende im engeren Sinne ist, wurde ja schon erläutert. Es wird etwas gezahlt, damit etwas programmiert wird - die Bezeichnung "Programmierkosten" kommt dem dann doch wohl zweifellos recht nahe
2. Wie kann ich das "absetzen"?
Das kommt darauf an:
a.) eine Privatperson (z.B. Arbeitnehmer): wenn das Programm, welches man erhält, für Zwecke der Anstellung genutzt wird, kann man es grundsätzlich als Werbungskosten (§9 EStG) ansetzen. Es ist nicht zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich, sofern aus der Überweisung z.B. schon hervorgeht: Programmkosten
b.) ein Selbständiger/Unternehmer: wenn das Programm, welches man erhält, für Zwecke des Unternehmens/der Tätigkeit genutzt wird, kann man es grundsätzlich als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) ansetzen. Auch hier ist eine ordnungsgemäße Rechnung nicht "zwingend" Voraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Letztlich ist wichtig (§ 160AO 0 Abgabenordnung) das der Empfänger der Zahlung benannt wird
3. Was ist denn mit der Umsatzsteuer?
Das kommt darauf an:
a. Privatperson: für den Zahler ist es völlig unerheblich, ob mit oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet wird, er kann diese gegebenenfalls ohnehin nicht beim Finanzamt erstatten lassen. Schwieriger wird es dann für die Firma bww, die aber ja bei Herwig in besten Händen ist. Diese muss entscheiden, ob Österreichische oder Deutsche Umsatzsteuer zu erheben ist.
b. Unternehmer/Selbständiger: für den Zahler wird es in der Regel keinen Umsatzsteuerausweis geben, da hier die sog. "Umgekehrte Umsatzsteuerschuld" gilt, wer möchte kann sich dazu § 13b UStG (Umsatzsteuergesetz) durchlesen. Wichtig hierbei ist aber, dass die Firma bww dieses Verfahren, bei dem keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, nur mit Unternehmern durchführen kann. Der Nachweis, das man Unternehmer ist, wird in der EU durch die sog. Umsatzsteueridentifikationsnummer - die jeder Unternehmer auf Antrag erhält - geführt. Deshalb braucht in einem solchen Fall Herwig unbedingt diese Nummer.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es für mich als Unternehmer immer besser ist, wenn die Rechnung Umsatzsteuer enthält, das ist in der Regel nicht richtig.
Einfaches Beispiel: Ich erbringe eine Leistung und möchte dafür 100 Euro bekommen, dann muss ich, da ich Umsatzsteuerpflichtig bin, hier 119 Euro berechnen, 19 sind für das Finanzamt, 100 für mich. Der Leistungsempfänger (Kunde) zahlt 119 - wenn er Unternehmer ist, bekommt er 19 vom Finanzamt wieder und zahlt letztlich also 100. Wenn ich aber auf Grund von Befreiungsvorschriften erst gar keine Umsatzsteuer an einen anderen Unternehmer berechnen muss (Ausfuhr, dieser Fall hier z.B.) dann berechne ich ja auch nur 100, bekomme 100 und das Finanzamt nichts. Der Kunde zahlt auch nur 100. Kommt also auf das gleiche raus.
Privatpersonen, als letzte in der Wertschöpfungskette, bezahlen letztlich die Umsatzsteuer, da Sie diese nicht vom Finanzamt zurück bekommen können. Unternehmen sind davon letztlich durch das Verfahren der Umsatzsteuer freigestellt.
Im Ergebnis kann man festhalten:
- die Zahlung von einem Unternehmen/Selbständigen ist für bww etwas besser, da dann keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss
- die Zahlung von Privatpersonen löst entweder Deutsche oder Österreichische Umsatzsteuer aus, sodaß bww einen Teil der Zahlung abführen muss.
Ich sehe aber nicht, warum dies von einer Zahlung insgesamt abhalten sollte?
Ich hoffe, das war hier einigermaßen verständlich, ersetzt aber natürlich keine Einzelfallinformation und es handelt sich nur um allgemeine, unverbindliche Erläuterungen. Weitere Informationen dazu kann bzw. werde ich nicht geben, sonst kommen wir dann bald auch in den Bereich der "Umsonstgesellschaft" aus einem anderen Thread. Ich empfehle bei Nachfragen den entsprechenden Berater zu kontaktieren.